Der Kauf einer Immobilie zählt zu den bedeutendsten Entscheidungen im Leben – sei es eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück. Neben der finanziellen Tragweite bringt der Immobilienkauf auch zahlreiche rechtliche Fragen mit sich. Umso wichtiger ist es, auf professionelle Unterstützung zu setzen. Ein erfahrener Notar begleitet durch den gesamten Prozess und sorgt dafür, dass alles rechtlich einwandfrei abläuft.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was beim Immobilienkauf zu beachten ist, welche Unterlagen notwendig sind, wie der Ablauf aussieht und welche Rolle der Notar dabei spielt.
Warum ist ein Notar beim Immobilienkauf notwendig?
In Österreich ist der Notar ein neutraler Rechtsexperte, der sowohl die Interessen des Käufers als auch des Verkäufers schützt. Beim Immobilienkauf übernimmt der Notar eine zentrale Rolle:
- Erstellung und Prüfung des Kaufvertrags
- Sicherstellung einer rechtlich korrekten und fairen Abwicklung
- Abwicklung der Treuhandschaft – damit der Kaufpreis erst dann übergeht, wenn alle Bedingungen erfüllt sind
- Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch
Ein Immobiliengeschäft ohne notarielle Begleitung birgt erhebliche Risiken. Der Notar schafft hier Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauen zwischen den Parteien.
Mehr Informationen zur Rolle des Notars beim Immobiliengeschäft finden Sie auch auf folgender Seite.
Welche Dokumente werden benötigt?
Um einen Immobilienkauf sicher und reibungslos abzuwickeln, sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die wichtigsten Dokumente sind:
- Lichtbildausweise aller beteiligten Personen
- Aktueller Grundbuchauszug
- Energieausweis (bei Gebäuden verpflichtend)
- Finanzierungsbestätigung (sofern der Kauf über eine Bank erfolgt)
- Eventuelle Bewilligungen oder Dienstbarkeitsverträge
Die genaue Liste hängt vom jeweiligen Immobilienkauf ab. In einem persönlichen Gespräch klärt ein Notar, welche Unterlagen genau notwendig sind.
So läuft ein Immobilienkauf mit Notar ab
Der Immobilienkauf folgt einem klaren, rechtlich geregelten Ablauf. Der Notar begleitet Sie durch alle Schritte:
- Beratung und Erstgespräch
 Klärung des Kaufvorhabens und individueller Besonderheiten
- Prüfung der rechtlichen Situation
 Grundbuch, Belastungen, Dienstbarkeiten, Widmungen etc.
- Erstellung des Kaufvertrags
 maßgeschneidert, rechtssicher und verständlich
- Beglaubigte Unterzeichnung in der Kanzlei
 alle Parteien erscheinen persönlich
- Treuhandabwicklung durch den Notar
 der Kaufpreis wird sicher verwahrt und erst bei Einhaltung aller Bedingungen freigegeben
- Grundbuchseintragung
 der neue Eigentümer wird offiziell im Grundbuch vermerkt
Durch diese strukturierte Vorgangsweise wird sichergestellt, dass der Immobilienkauf reibungslos und rechtskonform erfolgt.
Welche Kosten entstehen beim Notar?
Die Notarkosten beim Immobilienkauf richten sich in erster Linie nach dem Kaufpreis der Immobilie und sind gesetzlich im Notariatstarifgesetz geregelt. Zusätzlich können Faktoren wie der Umfang des Vertragswerks, die Komplexität des Falls oder die Abwicklung einer Treuhandschaft Einfluss auf die Gesamtkosten nehmen.
In der Praxis belaufen sie sich auf ca.:
- 1,0 % bis 3,5 % des Kaufpreises (inkl. Vertragserrichtung, Treuhandabwicklung und Grundbuchseintrag)
- zzgl. 20 % USt.
- Hinzu kommen gerichtliche Eintragungsgebühren (1,1 % des Kaufpreises für die Eigentumseintragung) und Kosten für Beglaubigungen oder Registerabfragen
Ein Beispiel zur Orientierung
Beim Kauf einer Immobilie um € 300.000 können die reinen Notarkosten (inkl. Vertrag, Treuhand und Eintragung) bei etwa € 3.000 bis € 6.000 liegen – je nach Umfang und konkretem Aufwand.
Da aber jeder Fall unterschiedlich ist (z. B. Anzahl der Beteiligten, Finanzierung, Sonderregelungen), ist es am besten, vor dem Immobilienkauf direkt beim Notar anzufragen.
Fazit: Rechtssicherheit durch den Notar beim Immobilienkauf
Ein Immobilienkauf sollte niemals dem Zufall überlassen werden. Mit einem erfahrenen Notar an Ihrer Seite vermeiden Sie rechtliche Stolperfallen, schützen Ihre Investition und sorgen für eine sichere Abwicklung – vom Vertrag bis zur Eintragung ins Grundbuch.
 
				